§23 Benutzung von Namen und beschreibenden Angaben im Ersatzteilgeschäft

Wird eine Marke benutzt, um für ein Produkt, das durch eine Marke gekennzeichnet ist, Ersatzteile anzubieten, so kann die Verwendung der Marke nicht verboten werden. Eine Ausnahme ist es, falls die Verwendung der Marke gegen die guten Sitten verstößt.
Verstoß gegen die guten Sitten
Ein Verstoß gegen die guten Sitten liegt vor, falls die Verwendung der Marke den anständigen Gepflogenheiten des Gewerbes oder des Handels widerspricht. Die Interessen des Markeninhabers dürfen nicht unlauter beeinträchtigt werden.
§23 Markengesetz »
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